Sonja Zietlow über das Urteil im Fall Zarenhof!

Am 20.April 2011 fand im Amtsgericht Daun

die Gerichtsverhandlung im Fall Zarenhof

gegen die Angeklagte Gesa Kuhn statt.

Anklage:

in mindestens 7 tateinheitlichen Fällen ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund getötet und in mindestens 16 tateinheitlichen Fällen einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt zu haben!

 

"Was soll ich schreiben? Ich habe nun über eine Woche warten müssen, um nach Worten zu ringen. Habe ich sie gefunden? Nicht wirklich.

 

Erfahren habe ich von der Gerichtsverhandlung gegen Gesa K., wegen Sachbeschädigung und Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, von der Presse.

Nein, weder die Polizei, noch die Staatsanwaltschaft, noch irgendwer hielt es für nötig, einfach nur bescheid zu geben, dass am 20.4.2011 um 11h im Amtsgericht Daun das Strafverfahren gegen Gesa K. stattfinden sollte.

Ich hielt es vorerst noch für einen schlechten Scherz, denn das konnte nicht sein.

Nach meinem Anruf beim Amtsgericht, bei dem ich KEINE AUSKUNFT erhielt, habe ich lediglich durch mehrere Reporter erfahren, dass es stimmt. Man stellt diese Frau vor Gericht und versucht es so klammheimlich wie möglich zu machen!

Meine Anwältin hat es mir dann noch mal erklärt, warum ich NULL Anspruch auf irgendetwas habe, was in diesem Strafverfahren verhandelt wird. Weder auf Informationen, noch auf den Ausgang. Ich kann weder als Nebenklägerin auftauchen, noch bin ich die Geschädigte. So ist unser Rechtssystem: Die Staatsanwaltschaft vertritt die Rechte der Öffentlichkeit und klagt in unserem Namen an. Im Namen des Volkes. Im Namen der Tiere.

 

Herrje, ich könnte so viel schreiben, weiß gar nicht, wo ich anfangen und aufhören soll.

 

Ich möchte deswegen nur so viel sagen:

 

Hätten nicht ich, mein Team und so viele Zeugen und Helfer dazu beigetragen, Informationen zu sammeln, Fakten ran zu schaffen und Frau K's Taten zu dokumentieren, dann hätte die Staatsanwaltschaft nicht mal einen Krümel in der Hand gehabt. Es hätte sie noch nicht mal interessiert!

Gegen neun dick gefüllte Ordner konnte man aber nicht immun sein, also musste es wenigstens zur Anklage gegen Frau K. kommen. Natürlich hat man, wie zu erwarten war, den Amtsveterinär Thelen vollkommen von Schuld befreit.

 

Gesa Kuhn ist also zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten auf Bewährung und 120 Stunden gemeinnützigen Dienstes verurteilt worden. Wir alle hoffen, dieser Dienst wird nicht in einem Tierheim stattfinden.

Der Richter hat ein Hundehaltungsverbot abgelehnt mit der Begründung:

„Ein Verbot der Hundehaltung sei nur unter bestimmten Voraussetzungen wie einer Wiederholungsgefahr möglich, hatte Richter Hans Schrot zuvor der dpa erklärt. Diese sei hier nicht anzunehmen, da die Frau unter Bewährung stehe. Zudem habe sich auch die berufliche Situation der früheren Tierbetreuerin völlig verändert.“

 

Was wird von mir erwartet, was ich dazu sage?

Juristisch ist dieses Urteil ein Sieg und eine hohe Strafe. Fakt ist, Frau K. kann unbehelligt weiterleben, als wäre nie etwas passiert. Und von einer Wiederholungstat kann nur gesprochen werden, wenn die Tat vor Gericht bewiesen wurde. Weil der Fall Brokeloh von vielen Beteiligten unter den Tisch gekehrt wurde, Frau K. von ihren Jüngern gedeckt wurde und sich selbst der Vermieter geduckt hat, kam es nicht zur Anklage und nicht zu einer Verurteilung....ergo...Frau Gesa K. ist keine Wiederholungstäterin!!!! Punkt!!!

Das ist das Gesetz.

 

Bleibt nun noch das Gerichtsverfahren beim Landesgericht Wiesbaden am 18.05.2011, wegen Sachbeschädigung und Schadensersatz.

Natürlich werde ich keinen Cent sehen. Natürlich hat Frau K. ihr Erbe verschafft, ihre Hunde umgeschrieben und die Hand gehoben.

Dennoch: Es wird kein Tag im Leben einer Gesa K. vergehen werden, ohne dass sie an mich und das Geschehene denken muss. Sie wird keinen einzigen Cent mehr verdienen können, ohne rechnen zu müssen, ab welchem Einkommen sie der Zietlow das Geld abtreten muss.

Und...ich bin mir sicher: sie wird niemals mehr mit Tieren zu tun haben können, denn sie hat gestanden:

 

Ich habe in mindestens 7 tateinheitlichen Fällen ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund getötet und in mindestens 16 tateinheitlichen Fällen einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt!

 

Sie ist verurteilt als Tierquälerin! Ich möchte dies in Erinnerung behalten. Wir haben das geschafft, was sonst keiner geschafft hat, und geschafft hätte:

Wir haben bewiesen, dass diese Frau Tiere quält!

 

Und ich wurde oft von meinen Anwälten gefragt, warum ich so viel Zeit und Geld investiere, werde ich doch unter dem Strich nichts erreichen! Viele...sehr viele...hätten den Kopf viel früher in den Sand gesteckt. Hätten sich von den Kommentaren, der bissigen Meute, den Drohungen und den Anfeindungen abschrecken lassen.

 

Deswegen bin ich auf das, was wir alle erreicht haben, stolz und dankbar!

 

Ich möchte nicht weiter meine wertvolle Zeit in diese Person stecken, ich habe getan, was ich konnte. Nun kann ich nicht mehr.

 

Ich habe vielmehr beschlossen, aus dem wunderschönen Zarenhof, einen BESCHÜTZERhof zu machen. Einen Hof, auf dem Menschen und Hunde zueinander finden, lernen, beschützt werden und Frieden finden. Einen Hof, der als Mahnmal und als Wiedergutmachung gilt, für das, was geschehen ist!

Ich kann die Vergangenheit nicht ändern...nur die Zukunft ein kleines bißchen besser machen!

 

♡-lichst

Sonja Zietlow"